Das Alters und Pflegeheim Egnach...

...bietet Menschen welche auf stationäre Hilfe angewiesen sind ein Zuhause.

Die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner stehen als Menschen im Mittelpunkt. Sie stehen für ihre Entscheidungen und Handlungen so weit möglich selbst ein und tragen Eigen- und Mitverantwortung.

Das Erhalten und Fördern der körperlichen, geistigen, seelischen wie sozialen Fähigkeiten und Möglichkeiten sind ein zentraler Bestandteil bei der Gestaltung des Alltags. Angehörige und nahe stehenden Menschen von Bewohnerinnen und Bewohnern begegnen die Mitarbeitenden mit Offenheit und Transparenz. Die qualitätsbewussten Dienstleistungen entsprechen dem aktuellen Stand, insbesondere der Altersforschung (Gerontologie).

...fördert die menschliche und fachliche Kompetenz der Mitarbeitenden

Die Führung des Alters- und Pflegeheims Egnach pflegt einen partnerschaftlichen, von Wertschätzung und offener Kommunikation geprägten Führungsstil. Dieser ermöglicht, die Individualität zu wahren, die Zusammenarbeit zu fördern und wirkt sich auf die Selbstbestimmung aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen Verantwortung für ihren Dienst am Menschen. Ihr Engagement und innere Haltung tragen zu einem guten Arbeitsklima bei.

...arbeiten nach betriebswirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen

Das Alters- und Pflegeheim Egnach sorgt für eine gute Auslastung, arbeitet nach betriebswirtschaftlichen und ökologischen Grundsätzen und strebt nachhaltige Lösungen an.

...ermöglicht das Mitwirken der Bewohnerinnen und Bewohner

Die Mitarbeitenden setzen sich dafür ein, dass die Bewohnerinnen und Bewohner im Heim in der Gesellschaft geachtet und damit auch ernst genommen werden.

Die Mitarbeitenden sind jederzeit bereit für Begegnungen und fördern diese durch eine offene Kommunikation, sowie durch organisieren von Anlässen und Aktivitäten.

Grundlagen für den Alltag im Heim

1. Schutz der persönlichen Freiheit und Würde
Das Alters- und Pflegeheim Egnach schafft die Voraussetzungen, dass die persönliche Freiheit im Rahmen der Möglichkeiten respektiert wird, dass Menschen im Heim mit Höflichkeit und Respekt begegnet und ihre Würde, ihr Wohlergehen und ihre Individualität beachtet wird.

2. Achtung der Privat- und Intimsphäre
Das Alters- und Pflegeheim Egnach respektiert die Privat- und Intimsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner, inklusive deren sexuelle Freiheit.

3. Aufrechterhaltung der sozialen Begegnungen
Die Bewohnerinnen und Bewohner werden bei der Aufrechterhaltung und Pflege von Beziehungen unterstützt, insbesondere jener mit Angehörigen und ihrem sozialen Umfeld.

4. Meinungs- und Glaubensfreiheit
Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen ihre Meinung frei äussern, sofern diese nicht gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen. Das Alters- und Pflegeheim Egnach respektiert die Glaubensfreiheit und unterstützt die Ausübung von religiösen Riten oder anderen religiösen Ausdrucksformen.

5. Politische Rechte
Das Alters und Pflegeheim Egnach sorgt dafür, dass die Bewohnerinnen und Bewohner die politischen Rechte frei ausüben können. Es wird sichergestellt, dass nicht eine andere Person diese an deren Stelle ausübt oder von ihrer Abhängigkeit profitiert, um sie zu beeinflussen.

6. Mitbestimmung bei der Alltagsgestaltung
Bei Entscheidungen, die den Tagesablauf, das Zusammenleben und gemeinsame Veranstaltungen betreffen, werden jene Bewohnerinnen und Bewohner, welche sich dazu äussern können, stets miteinbezogen.

7. Umgang mit palliativen Situationen
Wir verpflichten uns, dem Sterbenden mit grösstem Respekt vor seiner Würde in diesem Lebensabschnitt beizustehen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden bis zum Lebensende begleitet und betreut. Unser Ziel besteht darin, Leiden zu lindern und die bestmögliche Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörigen zu sichern. (Das
palliativ- Konzept bildet einen integrieren Bestandteil vom Leitbild).

Die Beihilfe zur Selbsttötung und die Praxis der Tötung auf Verlangen ist in unserem medizinischen und pflegerischen Auftrag nicht enthalten. Selbsthilfeorganisationen erhalten in unserem Heim keine Handlungsbefugnis.

8. Beschwerderecht und Verbesserungsvorschläge

Beschwerden und Verbesserungsvorschläge können sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner wie auch ihre Vertretungen wahrnehmen. Diese können an die Mitarbeitenden oder die Heimleitung direkt abgegeben werden.
Sollte keine Möglichkeit einer Einigung erzielt werden, kann in schwerwiegenden Fällen auch das kantonale Gesundheitsamt, Frau Fry, Ressortleiterin Alter angefragt werden.

9.Selbstbild der Organisation als fortwährend Lernende Pflegeinstitution auch im Kontext einer gelebten Fehlerkultur

    Wir betrachten uns als eine fortwährend lernende Pflegeinstitution, in der die Fehlerkultur nicht nur schriftlich dargelegt wird, sondern tatsächlich gelebt wird.

    Dies, um sich im Rahmen des Fehlermanagements fortlaufend zu optimieren.

    Dabei werden die Fehler resp. Beinahefehler sehr zeitnah und systematisch erfasst, innerhalb des gesamten Teams analysiert, um eine Wiederholung in Zukunft zu vermeiden.

    Schlussfolgerung
    Ein Leitbild hat nur dann einen Sinn, wenn es GELEBT UND UMGESETZT WIRD Die Heimleitung und die Mitarbeiter wenden die festgelegten Grundsätze in ihrer täglichen Arbeit an, zum Wohle aller BewohnerInnen und Bewohner.